PT

ZfP Mahr

EINDRING PRÜFUNG

Definition – Eindringprüfung (PT)

Eindringprüfung bzw. fluoreszierende Eindringprüfung zählt zu den Oberflächenprüfungen. Es dient zur Auffindung von Ungänzen an metallischen und nicht metallischen Werkstücken die zur Oberfläche hin offen sind. Dabei werden gereinigte Oberflächen mit einem farbigen oder fluoreszierenden Kontrastmittel benetzt. Dieses dringt durch die Kapillarwirkung in feinste zur Oberfläche offenen Ungänzen ein. Anschließend erfolgt eine Reinigung der Werkstückoberfläche. Nun wird die Werkstückoberfläche sauber gereinigt und danach der Entwickler aufgetragen. Dieser sorgt für ein Herausdiffundieren des Eindringmittels. Durch den hohen Kontrast zwischen Eindringmittel und dem Entwickler werden nun zur Oberfläche offene Ungänzen sichtbar.

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